Ultraschall in der Schwangerschaft: „Babyfernsehen“ ab 2021 verboten?!

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In diesem Artikel erfährst Du folgendes

Die Ultraschall-Untersuchung ist in der Schwangerschaft immer eine der spannendsten und schönsten Untersuchungen, auf die sich die meisten Paare freuen.

 

Man kann sein ungeborenes Baby sehen, seinen Herzschlag betrachten und es steigert die Vorfreude auf das Kennenlernen ungemein!


Seit diesem Jahr ist das „Babyfernsehen“ verboten.
Warum das so ist und was weiterhin erlaubt ist, erfährst du in diesem Artikel.

 

 

Ultraschall in der Schwangerschaft

 

Als werdende Eltern fiebert man in der Schwangerschaft immer dem ersehnten ersten Ultraschallbild des ungeborenen Babys entgegen. Dieser magische Moment, in dem man das Gesicht des Babys sehen kann, das Herzchen schlagen sieht und dieses kleine Wunder einfach greifbar wird.

 

Und natürlich möchte man auch die Entwicklung und Veränderung des Kindes im Babybauch sehen. Doch ab diesem Jahr soll damit Schluss sein.

 

Laut einer neuen Verordnung im Strahlenschutzgesetz sollen Embryos vor einer unnötigen und zu hohen Strahlendosis geschützt werden.

 

Es bleiben weiterhin die drei Ultraschall-Untersuchungen pro Schwangerschaft erlaubt und von Krankenkassen bezahlt, die im Rahmen der gesetzlichen Schwangerschaftsvorsorge zur Abklärung von medizinischen Fragen notwendig und begründet sind.

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Gründe für das Ultraschall-Verbot in der Schwangerschaft

 

Einer der Hauptgründe für das Verbot des sogenannten „Babyfernsehens“ ist eigentlich ein ganz toller und menschlicher:

Es geht um das Recht des ungeborenen Kindes. Also geht es um den Schutz des Babys. 

Eine erwachsene Person kann selbst entscheiden, wie oft sie sich Ultraschall-Untersuchungen unterziehen möchte. Ein Baby kann das nicht.

 

Wie gesagt, es geht hierbei um Untersuchungen, die nicht medizinisch erforderlich sind und „nur“ zur Freude der Eltern unternommen werden.

 

Ein weiterer Grund für das Verbot ist, dass nicht nur ausgebildetes Fachpersonal wie Ärzte und Hebammen Zugang zu diesen Spezial-Geräten haben, sondern dass auch Ultraschall-Untersuchungen von Nichtmedizinern durchgeführt werden können.

 

 

Wie schädlich ist die Ultraschall-Untersuchung für das Baby?

 

Die kurzen und professionell durchgeführten Ultraschall-Untersuchungen, bei denen nicht länger als ein paar Sekunden geschallt wird, sind medizinisch unbedenklich. Um diese Art der Untersuchung handelt es sich bei den gesetzlich erlaubten im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge.

 

Wenn die Untersuchung nicht von medizinisch geschultem Personal durchgeführt wird, kann es vorkommen, dass der Ultraschall-Kopf unnötig lange auf eine Stelle gerichtet wird. Somit wird die angewandte Energie intensiver und es entsteht ein Erwärmungseffekt. Diese Erwärmung könnte sich negativ auf die Knochenstruktur und das Gewebe des ungeborenen Babys auswirken.

 

Man muss hier allerdings erwähnen, dass es keine Studie gibt, die eine tatsächliche Schädigung beweist.

 

Hoch problematisch finden es Gynäkologen und Hebammen allerdings, wenn sich werdende Eltern Ultraschallgeräte ausleihen und damit selbst experimentieren.

 

 

Kann ich trotzdem mehr Ultraschall-Untersuchung in Anspruch nehmen?

 

Um es kurz zu machen: Ja.

 

Es gibt Untersuchungen, die sich zwar nicht in den Mutterschafts-Richtlinien wiederfinden, aber natürlich trotzdem medizinisch sinnvoll sind.

 

Ein gutes Beispiel hierfür ist die Nackenfalten- oder Nackentransparenzmessung. Diese und ähnliche Untersuchungen sind aus medizinischen Gründen absolut sinnvoll und dürfen weiterhin ausgeführt werden.

 

Ob diese Art der Ultraschall-Untersuchung von der Krankenkasse übernommen wird, klärst du am besten im Vorfeld ab.

 

Zusätzliche Ultraschall-Untersuchungen, die über die gesetzlich vorgeschriebenen hinausgehen, sind etwas komplizierter.

 

Es kommt bei den Untersuchungen immer auf den Grund an. Wenn man allerdings aus purer Lust am Bild des Kindes eine Ultraschall-Untersuchung möchte, wird das mit den Richtlinien nicht vereinbar sein.

 

Liegt aber eine medizinische Fragestellung oder etwa die Sorge vor, dass etwas nicht mit dem Baby in Ordnung sein könnte, kann selbstverständlich eine Ultraschall-Untersuchung erfolgen.

 

Die Zielsetzung sollte also eindeutig die Untersuchung des aktuellen Gesundheitszustands des Kindes sein und die erhobenen Befunde der Untersuchung (Fruchtwassermenge, Größe, Gewicht usw.) sollten dementsprechend dokumentiert werden. Dazu zählen übrigens auch Fotos, die natürlich an die werdenden Eltern mitgegeben werden dürfen. 😉

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Über den Autor

Peter König

Peter König

Peter "Piet" König ist führender Experte für Gesundheit und Fitness in der Schwangerschaft.
Er ist zertifizierter medizinischer Fitnesstrainer, ausgebildeter Personal Trainer und staatlich geprüfter Fitnesstrainer mit A-Lizenz.
Der studierte Bewegungs- und Sportwissenschaftler ist mit Herzblut Papa. Als Gründer von pregfit hat er sich der Mission verschrieben, dass Frauen gesund, fit und gut gelaunt ihre Schwangerschaft erleben können.